Arbeitsrecht
Im Individualarbeitsrecht befassen wir uns schwerpunktmäßig mit
- der Gestaltung von Arbeitsverträgen,
- Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen,
- Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände,
- Dienstwagenregelungen,
- flexiblen Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen.
Wir vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Kündigungsschutzsachen, Statusklagen und Entfristungsklagen etc. und begleiten unsere Mandanten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Mediationsverfahren.
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten insbesondere bei
- der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen,
- Betriebsänderungen,
- Betriebsübergängen,
- Outsourcing,
- Personalanpassungsmaßnahmen,
- Firmen- und Flächentarifverträgen,
- Sozialplanverhandlungen,
- Verfahren vor der Einigungsstelle.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich diakonischer Einrichtungen. Hier beraten wir u.a. Träger vollstationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen in allen Belangen unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarifwerke (AVR, KAT, KDT), sowie im kollektiven Arbeitsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des MVG.
Wir bieten unseren Mandanten, deren Führungskräften und Mitarbeitern Schulungen an, die speziell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind.
Ansprechpartner Hamburg:
Weinberger
Ansprechpartner Ahrensburg:
Preuße