Mediation
Mediation ist ein in vielen Rechtsgebieten einsetzbares Verfahren zur Regelung von Konflikten. Typische Einsatzbereiche sind Wirtschaftsstreitigkeiten sowie die Trennung von Eheleuten.
Die Mediatorin bzw. der Mediator hat die Aufgabe, durch eine unparteiische Leitung von Gesprächen zwischen den Konfliktparteien eine einzelfallspezifische, außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Die Vorteile der Mediation gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung liegen in
- der Möglichkeit der Berücksichtigung individueller Interessen,
- einer von beiden Parteien getragenen, da gemeinsam erarbeiteten Lösung,
- einem zukunftsorientierten Miteinander,
- der Schnelligkeit und Flexibilität des Verfahrens,
- der Vertraulichkeit des Verfahrens,
- den zumeist geringeren Kosten (Abrechnung nach Zeitaufwand).
Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht eine verbindliche schriftliche Vereinbarung über die Lösung des Konfliktes.
Ansprechpartner:
Preuße