Notarielle Tätigkeiten
- Entwurf und Beurkundung von Verträgen aller Art:
Grundstückskaufverträge, Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen, Überlassungsverträge, Schenkungsverträge, Bauträgerverträge, Teilungserklärungen, Erschließungsverträge, Erbbaurechtsverträge, - Gesellschaftsverträge für Personen- und Kapitalgesellschaften, - Testamente,
- Vorsorgevollmachten nebst Patienten- und Betreuungsverfügungen,
- Verwahrungsgeschäfte,
- Beglaubigungen,
- Bestellung von Grundschulden,
- Schenkung und vorgezogene Erbregelungen,
- Testamente, Erbverträge und Erbscheinsanträge,
- Eheverträge.
Der Notar wird nach einer Spezialausbildung von der Justizbehörde des jeweiligen Bundeslandes ernannt. Anders als der Rechtsanwalt ist der Notar zur Neutralität verpflichtet und in seiner Tätigkeit unabhängig von Staat und Auftraggeber. Er ist unparteiischer Ermittler zwischen den Parteien. Ein Notar hat die Aufgabe bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, wie z. B. bei Testamenten, Immobilienkaufverträgen oder Eheverträgen tätig zu werden. Die Aufgaben des Notars umfassen dabei sowohl die rechtliche Beratung als auch die Ausarbeitung von Verträgen mit anschließender Beurkundung wie auch zwingend dann die gesamte praktische Abwicklung des Rechtsgeschäftes. Natürlich ist der Notar neben der Beurkundung von Verträgen und anderen Rechtsgeschäften auch für die Beglaubigung von Unterschriften und die Ausfertigung beglaubigter Abschriften von Urkunden zuständig.